Schallschutz ist nicht nachrüstbar.

Planen Sie bei Neubauten den erhöhten Schallschutz von Anfang an ein!

sia 181:2020 – Schallschutz im Hochbau:
2.2 Anforderungsstufen.

2.2.1 Die Mindestanforderungen gewährleisten bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen.

Erhöhten Anforderungen nach sia 181, kompensieren die durch den geringeren Störgeräuschpegel bessere Wahrnehmung von Störungen, in solchen Bauten.  Sie erfüllen den Zweck der Mindestanforderungen in anderen Bauten.

Mit Normen sind in der Regel die Mindestorderungen festgelegt.

Wird ein höherer Schallschutz verlangt, muss er vertraglich festlegen werden. In sia 181 gibt es dazu nur eine Regelung für (leicht) erhöhte Anforderungen für Einfamislienhäuser, Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sowie Stockwerkeigentum.

Es gibt unterschiedliche Normen und Richtlinien für höhere Ruheanssprüche oder besondere Nutzung. Nur so können klare, für einen Vertrag quantifizierbare Verhältnisse, für den gewünschten Schallschutz geschaffen werden.

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