Schallschutz ist nicht nachrüstbar.

Planen Sie den erhöhten Schallschutz von Anfang an ein!

sia 181:2020 – Schallschutz im Hochbau:
2.2 Anforderungsstufen.

2.2.1 Die Mindestanforderungen gewährleisten bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen.

Erhöhten Anforderungen nach sia 181, kompensieren die durch den geringeren Störgeräuschpegel bessere Wahrnehmung von Störungen, in solchen Bauten.  Sie erfüllen den Zweck der Mindestanforderungen in anderen Bauten.

Mit Normen sind in der Regel die Mindestorderungen festgelegt.

Wird ein höherer Schallschutz verlangt, muss er vertraglich festlegen werden. In sia 181 gibt es dazu nur eine Regelung für (leicht) erhöhte Anforderungen für Einfamislienhäuser, Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser sowie Stockwerkeigentum.

Es gibt unterschiedliche Normen und Richtlinien für höhere Ruheanssprüche oder besondere Nutzung. Nur so können klare, für einen Vertrag quantifizierbare Verhältnisse, für den gewünschten Schallschutz geschaffen werden.

Ein Altstadthaus muss in wenigen Jahren an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Feuerungsanlage und Kamin im Bestand dürfen nicht mehr betrieben werden und können nicht saniert werden. Aus Kostengründen ist bewilligt, einen neuen Kamin über die Fassade im Innenhof zu führen. Die neuen Brenner sind zwar effizienter, aber auch lauter. Der Schallschutz zwischen Heizungsraum zu Parterrewohnungen und zum Innenhof wird trotzdem noch erfüllt.

Der Metallkamin erfüllt den geforderten Schallschutz zum Innenhof. Problematisch dagegen, ist trotz Schalldämpfer, der Mündungslärm des neuen Kamins. Davon betroffen sind nahegelegene Gauben, welche zu Maisonetten gehören sowie der nächstgelegene Balkon im obersten Stockwerks des Eckhauses.

Durch leichte Erhöhung und gleichzeitige Verschiebung der Position des Endstücks wird der geforderte Schallschutz erfüllt und die Vorgaben der Denkmalpfelge beliben erfüllt.

Durch die Anpassung fallen keine Mehrkosten an, Einsprachen wurden vermieden und vor allem wird Leerstand vermieden.