Schallschutz ist nicht nachrüstbar.
Im Bestand, lohnt es sich den passenden Schallschutz bei Umbauten, richtig einzuplanen.
Bei älteren Bauten, ist der vorhandene Schallschutz meist grenzwertig.
Wird umgebaut oder saniert, kann sich der resultierende Schallschutz sogar deutlich verschlechtern.
Oft sind bei älteren Bauten anamorphe Bauteile (Bauteile mit sich stark ändernden Eigenschaften) anzutreffen.
Werden alte mit neuen Bauteilen verbunden, können unerwartete Effekte auftreten.
Fenster aus den 40er Jahren, werden durch moderne, schall- und wärmedämmende Fenster ersetzt. Beim Öffnen und Schliessen der Fenster entstehen nach dem Umbau, durch starken Körperschall, bei den Nachbarn sehr störende Geräusche, infolge sekundär abgestrahlten Luftschalls – der Schallschutz hat sich durch die neuen Fester deutlich verschlechtert. Die Nachbarn werden nebst Luftschall, zusätzlich durch Erschütterung belästigt.
Der Akustiker empfiehlt für diesen Fall zur Bausubstanz einen passenden Einbau. So können die neuen Festerrahmen, keinen Körperschall auf andere Bauteile übertragen.
Ein Wohnhaus aus dem Jahr 1927 wird modernisiert und soll umfasssend auf heutigen Stand gebracht werden. Die Bauherrschaft plant zwei Nutzungeinheiten. Die kleinere unten zur Vermietung sowie oben eine Maisonette, für die wachsende Familie.
Ausserdem soll im Dach ein Musikzimmer mit Homerecording-Studio eingerichtet werden. Beaufttragt, die Schalldämmung zum Wohzimmer der Maisonette, passend zum heutigen Musikstil mit starkem Bassanteil sowie die Raumakkustik im Studio zu planen, wird das gesamte Schallschutzkonzept des Architekturbüros überprüft.
Dabei zeigt sich, dass die nach sia 181, für diesen Fall erhöhten Anforderungen für das Mehrfamilienhaus, trotz Auftrag an das Architekturbüro, nicht eigeplant wurden. Aus statischen Gründen und wegen begrenzter Finanzen, muss auf den gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutz verzichtet werden. Deshalb kann die Modernisierung nur mit einer Nutzungseinheit umgesetzt werden. Trotzdem strengt sich die beauftragten Bodenfirma sehr an, unter diesen schwierigen Bedingungen, den bestmöglichen Schallschutz umzusetzen – dank der Intervention des Akusrtikers und des tollen Einsatzes der Baufirma, wird (noch) grösserer Bauschaden mit langfristig unangenehmen Folgen sowie kostspieliger Sanierung und ggf. Verfahren, verhindert.
Die Schalldämmung zwischen Musikzimmer im Dach gegenüber dem darunterliegenden Wohnzimmer soll ausserhalb des bauakustischen Bereichs, bis zum tiefsten Bassbereich der Musik, maximal wirksam sein. Aus Kostengründen wird in der ersten Etappe, auf einen Estrich verzichtet. Stattdessen wird ein individuell berechneter und konstruierter Impedanzabsorber, direkt in den Boden integriert. Auf diese Art, wird die gesamte Bodenkonstruktion, stark tieftonabsorbierend und dadurch auch dämmend. Mit dieser Konstruktion, wird die zulässige Bodenlast nicht überschritten und der Schallschutz bestmöglich umgesetzt. Ein Mehrwert in jeder Beziehung. Die Bodenoberfläche musste nivelliert und die Wärmedämmung verbessert werden. Gleichzeitig wurden hohe Ansprüche an den Schallschutz im Tieftonbereich erfüllt und zusätzlich die Raumakustik in diesem Bereich verbessert. Sofern die Ansprüche weiter wachsen, kann der Schallschutz mit einem Estrich jederzeit einfach erhöht werden ohne, dass an der Bodenkonstruktion Änderungen erforderlich sind.
Die geplante Raumakustik erfüllt weitgehend Studionormen, und zwar trotz Form und begrenztem Volumens. Professionelles Arbeiten ist deshalb gewährleistet. Die Eigentümerschaft richtet sich mit Eigenleistung sukzessive ein. Die Transformation ist begleitet und kontinuierlich. Sie wird bei Bedarf überprüft und weitere Schritte, werden bedarsgerecht geplant und passend umgesetzt.