Schallschutz ist nicht nachrüstbar.

Im Bestand, lohnt es sich den passenden Schallschutz bei Umbauten, richtig einzuplanen.

Bei älteren Bauten, ist der vorhandene Schallschutz meist grenzwertig.

Wird umgebaut oder saniert, kann sich der resultierende Schallschutz sogar deutlich verschlechtern.

Oft sind bei älteren Bauten anamorphe Bauteile (Bauteile mit sich stark ändernden Eigenschaften) anzutreffen.

Werden alte mit neuen Bauteilen verbunden, können unerwartete Effekte auftreten.

Fenster aus den 40er Jahren, werden durch moderne, schall- und wärmedämmende Fenster ersetzt. Beim Öffnen und Schliessen der Fenster entstehen nach dem Umbau, durch starken Körperschall, bei den Nachbarn sehr störende Geräusche, infolge sekundär abgestrahlten Luftschalls – der Schallschutz hat sich durch die neuen Fester deutlich verschlechtert. Die Nachbarn werden nebst Luftschall, zusätzlich durch Erschütterung belästigt.

Der Akustiker empfiehlt für diesen Fall zur Bausubstanz einen passenden Einbau. So können die neuen Festerrahmen, keinen Körperschall auf andere Bauteile übertragen.

Die Filiale einer Versicherung wurde neu eingerichtet und akustisch konditioniert. Das Ergebnis statistischer Akustikübertrifft die Anforderung. Die Nachhallzeit wurde zu kurz eingestellt, was allerdings als angenehm empfunden wird. Das Grundgeräusch ist dadurch sehr leise, was die angenehme Empfindung verstärkt und sich positiv auf Befindlichkeit, Gesundheit und Arbeitsleistung auswirkt.

Trotzdem funktioniert die neue Akustik nicht. Weder für Gespräche am Kundenschalter um die Ecke (nicht sichtbar), zu mehreren Büronischen links und rechts des langen Korridors und auch nicht im Schadenbüro, hier  am Anfang des Korridors, unabhängig ob bei bei Gesprächen untereinander oder am Telefon, gibt es Diskretion oder Vertraulichkeit.

Jeder hört, versteht jeden und lenkt die Anderen ab. Man stört sich gegenseitig, auf eine Distanz von bis zu 25 m. Im konkreten Fall einer Versicherung, kann die mangelhafte Vertraulichkeit, zu gravierenden rechtlichen Problemen führen, weshalb interveniert werden muss. Zu beachten ist ferner, dass bei Telefongesprächen auch interne Gespräche von externen Dritte mitgehört werden können. Ein bekanntes Problem bei Schaltern mit Mirkofonanlagen und auch bei Call-Centern von Banken usw.

Durch die Reduktion der Nachhallzeit und dadruch der Verringerung des Lärms in einem Raum, verbessert sich die Sprachverständlichkeit. Leise gesprochene Sprache, wird über eine grössere Distanz, viel besser verstanden.

Heutzutage wird die Nachhallzeit an Arbeitsplätzen, vorwiegend in Büros, Bürolandschaften und kommunikationsintensiven Räumen  meist korrekt eingestellt. Das trägt wesentlich zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz bei. Der zulässige Schallexpositionspegel wird reduziert, wodurch sich die Lärmbelastung reduziert.

Der richtige Mix macht es aus: Lärmreduktion, Nachhallzeitverringerung und Schallpegelabnahme mit der Distanz, sind die richtigen und notwendigen Massnahmen, um Diskretion und Vertraulichkeit einzustellen.

Aber wenn die drei Kriterien erfüllt sind, besteht keine Sicherheit, dass Diskretion und Vertraulichkeit an Arbeitsplätzen tatsächlich erreicht werden. In diesem Fall, verringert sich die Sprachverständlichkeit, trotz erfüllter Kriterien, nicht um das notwenige Mass.

Die Raumform, die Beschaffenheit der verschiedenen Raumbegrenzungsflächen und die Möblierung sind die Ursache des Problems. Die vier Faktoren, können die Ausbreitung des Schallfelds im Raum, je nach Position im Raum,  gleichzeitg positiv oder negativ beeinflussen. Die Planung angemessener Diskretion und Vertraulichkeit ist anspruchvoll und verlangt Kommunikation und Zusammenarbeit von Fachplanern verschiedener Disziplinen, damit das Zile optimal umgesetzt werden kann.

Mit klassischer Akustik-Konditionierung und üblichen Mitteln der Büroplanung, steht die Planungssicherheit in  in Frage. Werden diese Faktoren nicht von Anfang an und multidisziplinär in die Gesamtplanung einbezogen, kann das Ergebnis ganz anders als erwartet, ausfallen. Nachbesserungen sind nicht in jedem Fall möglich und können kostspielig werden. Die Feindiagnose zur Planung geeigneter Massnahmen, beginnt mit aufwändigen Messungen.

In der Filiale der Versicherung, darf an der Möblierung nichts verändert werden. Gleiches gilt für die Verkehrswege. Ausserdem darf sich an den Licht- und Luftverhältnissen nicht ändern und die Firmenfarben müssen berücksichtig werden – mit einer diskreten, visuell ansprechenden, exakt auf die Kundenwünsche und Bedürfnisse zugeschnittenen Akustikösung, erfüllt der Akustiker die Kriterien akustischer Behaglichkeit und deren Funktionalität, zur vollen Zufriedenheit der Kundin.