Schallschutz ist nicht nachrüstbar.
Im Bestand, lohnt es sich den passenden Schallschutz bei Umbauten, richtig einzuplanen.
Bei älteren Bauten, ist der vorhandene Schallschutz meist grenzwertig.
Wird umgebaut oder saniert, kann sich der resultierende Schallschutz sogar deutlich verschlechtern.
Oft sind bei älteren Bauten anamorphe Bauteile (Bauteile mit sich stark ändernden Eigenschaften) anzutreffen.
Werden alte mit neuen Bauteilen verbunden, können unerwartete Effekte auftreten.
Fenster aus den 40er Jahren, werden durch moderne, schall- und wärmedämmende Fenster ersetzt. Beim Öffnen und Schliessen der Fenster entstehen nach dem Umbau, durch starken Körperschall, bei den Nachbarn sehr störende Geräusche, infolge sekundär abgestrahlten Luftschalls – der Schallschutz hat sich durch die neuen Fester deutlich verschlechtert. Die Nachbarn werden nebst Luftschall, zusätzlich durch Erschütterung belästigt.
Der Akustiker empfiehlt für diesen Fall zur Bausubstanz einen passenden Einbau. So können die neuen Festerrahmen, keinen Körperschall auf andere Bauteile übertragen.
In einem denkmalgeschützten Haus in der Altstadt, richtet sich eine Kanzlei ein. Ein Raum soll zweigeteilt werden. Selbstverständlich muss bei der Kanzlei der Schallschutz höchste Anforderungen, auch in Sachen Vertraulichkeit erfüllen.
Bei nach Baubeginn kamen beim Architekturbüro, Zweifel betreffend des geschuldeten Schallschutzes auf.
Der Kabelkanal nebst anamorphem Boden respektive Decke wird schalldicht gemacht. Besonderes Augenmerk wird auf die Dichtheit der Flanken gerichtet. Das Parkett darf nicht verändert werden und auch die Decke ist bezüglich vertikalem Schallschutz zwischen den Nutzungseinheiten, grenzwertig. Der Schallschutz zwischen den Räumen und den Nutzungseinheiten wird mit raumakustischer Konditionierung verbessert. Gleichzeitig verbessert sich die Arbeitsumgebung und vor allem die Sprachverständlichekeit in den Räumen – gerade noch bevor Schaden entstand, wird im letzten Moment der Akustiker beigezogen.